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blog:alkohol_und_eugenik_im_nationalsozialistischen_deutschland

Alkohol und Eugenik im nationalsozialistischen Deutschland

Zwei Jahre bevor in den USA die Anonymen Alkoholiker gegründet wurden, machten sich die Nazis in Deutschland ebenfalls Gedanken wie unter anderem mit sogenannten Alkoholikern umzugehen sei.

Während man bei AA zumindest so etwas wie Hilfe für die Betroffenen unterstellen könnte, ging es hier im Nazideutschland darum, sogenannte Erbkranke aufzuspüren und sie zumindest erstmal von der Fortpflanzung abzuhalten. Später in der Geschichte verbrachten die Nazis sogenannte Asoziale zu denen auch sogenannte Alkoholiker zählten in KZs in sogenannter Schutzhaft. Diese wurden dann innerhalb dieser Vernichtungslager mit einem schwarzen Winkel auf der Kleidung gekennzeichnet.

Das ich mich von jedwedem braunen Gedankengut distanziere, erwähne ich jetzt nur mal um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen.

Die psychiatrischen Aufgaben bei der Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

aus dem Jahre 1934, geschrieben von verschiedenen Autoren unter der Federführung von Karl Bonhoeffer.

Anmerkung: Diesen Text habe ich als Fotokopie bekommen. Dafür eine freundliches Dankeschön ans Werner -Fuß-Zentrum. Und wurde von mir nur mit einem Scanner eingelesen und einem OCR Programm in lesbare From umgewandelt. Das <pre> ist bewußt gewählt um den Text so darzustellen wie er ist. Das Buch ist nicht im Handel erhältlich und nur bei einigen staatlichen Bibliotheken zur Einsicht verfügbar. Weiter habe ich nicht das komplette Buch als Kopie erhalten, sondern nur das Vorwort, sowie das Kapitel über den „Alkoholismus“.

Abbildungen der Seite 1 sowie des Inhaltsverzeichnisses.

                               Vorwort.

   Die hier gesammelten kurzen klinischen Vorträge sind auf Wunsch der
   Teilnehmer des erbbiologischen Kurses, der Anfang März in der
   Nervenklinik der Charité für Psychiater und Neurologen gehalten wurde,
   veröffentlicht worden. Abgesehen von dem von den Kursteilnehmern
   erbetenen Vortrag über die Technik der Sterilisation sind lediglich
   die psychiatrisch-neurologischen Fragestellungen, die sich aus dem
   Gesetz bei den in Betracht kommenden Erkrankungen im Einzelfall der
   Praxis für den Arzt ergeben, behandelt. Von der klinischen Diagnose
   hängt ja die Entscheidung des Erbgerichts ab, die Sicherheit der
   Diagnose ist die erste Voraussetzung für alles Weitere. Die Aufgabe
   des Arztes, insbesondere des Psychiaters, der die Diagnose zu stellen
   hat, ist also eine äußerst verantwortliche. Es sind nicht bloß die
   differentiellen Schwierigkeiten der Artdiagnose, die, wie jeder
   Kliniker weiß, oft nicht gering sind, z. B. bei der Frage, ob
   symptomatische oder schizophrene Psychose, ob endogene oder reaktive
   Depression, sondern vielleicht mehr noch solche der quantitativen
   Ausbildung der Erkrankung. Denn wo die Grenze zwischen einer
   erbbiologisch unbedenklichen Debilität und einem sicher auszumerzenden
   Schwachsinn gelegen ist, wann eine endogene Verstimmung dem Grade nach
   mit Sicherheit dem eigentlichen manisch-depressiven Irresein
   zuzuweisen ist, läßt sich nicht mit der Schärfe einer Paralysediagnose
   abgrenzen.


   Hier wird sich allmählich ein Übereinkommen in der psychiatrischen
   Praxis entwickeln müssen, das sich aus der Vertiefung der
   erbbiologischen und klinischen Erfahrung ergeben wird.
   
   

   Durch das Gesetz sind für die psychiatrische Forschung starke
   Anregungen gegeben worden. So ist eine weitere Klärung der Kenntnis
   der Umgrenzung und auch der Verursachung der Schizophrenien und der
   Epilepsien mehr denn je Erfordernis. Das Studium der
   Manifestationstendenz von krankhaften Anlagen, ihre Beeinflußbarkeit
   durch exogene Faktoren gewinnt an Wichtigkeit. Auch bisher vom
   Kliniker weniger beachtete Fragen, wie z. B. die der Fruchtbarkeit bei
   den einzelnen Erbkrankheiten, die Häufigkeit des Vorkommens von
   Organanomalien, welche die Konzeption ausschließen, bedürfen der
   Untersuchung. Die Verkoppelung von krankhaftem mit eugenisch
   wertvollem Erbgut in demselben Individuum stellt besondere Aufgaben.


   Aus der Erwägung heraus, daß durch regelmäßige Mitteilung der
   Erfahrungen aus den verschiedenen Kliniken der weitere Ausbau einer
   sachgemäßen Eugenik im Sinne des Gesetzes am besten gefördert wird,
   schien mir die Veröffentlichung der Vorträge geboten.


   April 1934.

   Bonhoeffer.



                                  -- 78 --

                                Alkoholismus

                             von KURT POHLISCH.


   Es fällt auf, daß der Alkoholismus im Gesetz keine bedeutende Rolle
   spielt. Jedenfalls kommt er bei der Aufzählung der einzelnen
   Krankheiten, die ja im großen und ganzen geordnet sind, nach der
   Häufigkeit, für die Sterilisierung in Betracht kommt, an letzter
   Stelle. Dies steht scheinbar im Gegensatz zu der Bedeutung, die seit
   Jahrzehnten der Alkoholismus in der Erblichkeitsfrage spielt. Es ist ja
   bekannt, daß die Forelsche Blastophtorielehre, wonach der Alkohol eine
   Keimschädigung setzt, Jahrzehnte hindurch als hinreichend begründet
   angesehen wurde und durch die antialkoholistische Propaganda in die
   breite Masse des Volkes getragen worden ist. Um so überraschender muß
   es wirken, daß nunmehr, wo wir über ein Sterilisierungsgesetz
   verfügen, der Alkoholismus in diesem nur eine untergeordnete Rolle
   spielt. Der Grund liegt darin, daß nach neueren Untersuchungen beim
   Menschen die Frage, ob Alkohol keimschädigend wirkt, durchaus nicht so
   bedingungslos bejaht wird, wie dies früher der Fall war. Die Frage muß
   vielmehr durchaus offen gelassen werden.


   Die moderne Erblehre geht sehr viel kritischer vor als die ältere. In
   fast allen früheren Erbstatistiken über die Nachkommenschaft von
   Trinkern sind grobe Fehler enthalten. Drei Gruppen von Fehlerquellen
   treten deutlich hervor:


   1. Es fehlt der Nachweis, daß der oder die Erzeuger z. Zt. der Zeugung
   wirklich unter Alkoholwirkung gestanden haben. Dies gilt für fast alle
   Fälle, bei denen Konzeption während eines einmaligen Rausches
   angenommen wird.

                                  -- 79 --

                         -- 79 --


    2. Es ist früher nicht berücksichtigt worden, daß die
       Mehrzahl der Gewohnheitstrinker ihrer Anlage nach abnorme
       Menschen sind, und zwar meist Psychopathen. Der Alkohol­
       mißbrauch ist bei ihnen nur Ausdruck einer abnormen An­
       lage. Von solchen Individuen kann man, auch ohne Hinzu­
       treten des Alkoholmißbrauchs, nicht ohne weiteres gesunde
       Nachkommen erwarten.
    3. Bei den Kindern ist mit Milieuschädigung zu rechnen,
       auf die manches, was als psychopathisch registriert wird,
       zurückzuführen ist.

   Die erwähnten Fehler versuchte ich 1926 durch eine Auslese des
   Erbmaterials nach folgenden Gesichtspunkten auszuschalten:

   Der Nachweis einer Alkoholvergiftung beim Erzeuger z. Zt. der Zeugung
   läßt sich bei keiner Form der Alkoholintoxikation mit so großer
   Wahrscheinlichkeit erbringen, wie bei Delirium-tremens-Kranken. Das
   erste Delir entwickelt sich stets erst nach einer Reihe von Jahren mit
   schwerstem regelmäßigem Alkoholmißbrauch. Bei einer Zeugung während
   dieser Zeit besteht also beim Erzeuger eine schwere Schädigung des
   Organismus durch Alkohol. Die in dieser Zeit erzeugten Kinder wurden
   untersucht.

   Als Probanden kamen nicht anlage-, sondern milieugeschädigte
   Gewohnheitstrinker in Betracht, und zwar solche, bei denen auch im
   Erbgang keine Häufung von Psychopathie vorkam. Meist handelte es sich
   um Berliner Gastwirte.

   Auf 58 solcher Trinkerehen entfallen 146 lebend geborene Kinder, die
   im Alkoholismus gezeugt sind, mit einem Durchschnittsalter von 14
   Jahren. Im Säuglingsalter starben

                                  -- 80 --

 5, unter den Überlebenden fanden sich nur 5 Psychopathen,

   1 Debiler und 1 Fall mit Epilepsieverdacht. Also keine
     Häufung von Minderwertigkeiten.

   Panse (Wittenauer Heilstätten) hat dann 722 Kinder von solchen
   schweren Gewohnheitstrinkern untersucht, bei denen Zeugungen sowohl in
   die alkoholische wie in die voralkoholische Lebensperiode fallen. Es
   wurden nur solche Trinker ausgewählt, bei denen sich diese Trennung
   ermöglichen ließ. Aus 200 solcher Trinkerehen gingen 265 vor dem
   chronischen Alkoholismus und 457 im chronischen Alkoholismus gezeugte
   Kinder hervor. Das Durchschnittsalter lag in der Pubertät. Prozentual
   berechnet, ergab sich kein Unterschied zwischen beiden Gruppen, und
   zwar für Säuglingssterblichkeit, Psychopathie, Schwachsinn und
   Epilepsie.

   Zu erwähnen ist noch eine Arbeit von Boß aus dem Burghölzli. Er fand
   unter 1246 Kindern von 572 möglichst erbgesunden Trinkern keineswegs
   viel körperlich und psychisch Minderwertige. Dem Vorteil der großen
   Zahl steht der Nachteil gegenüber, daß die Nachkommen nicht genügend
   untersucht worden sind.

   Scheinbar im Widerspruch zu diesen Untersuchungen beim Menschen stehen
   experimentelle am Tier und an Pflanzen. In den letzten Jahren ist ja
   die Frage, ob Mutationen, insbesondere minderwertige, durch äußere
   Einflüsse entstehen können, im Tier- und Pflanzenexperiment mit großem
   Erfolg und meist an größerem Material, als es beim Menschen möglich
   ist, bearbeitet worden. Es ist gelungen, durch starke chemische und
   physikalische Reize Mutationen willkürlich zu erzielen. Hier können
   nur ange-
   
   
                                  -- 81 --

   führt werden: Die Erzeugung von Mutationen bei der Taufliege
   durch Röntgenbestrahlung (Muller u. a.), ferner beim Löwenmaul durch
   physikalische und chemische Reize (Baur, E. Stein und Stubbe); ferner
   die Erhöhung der Säuglingssterblichkeit bei den Nachkommen alkoholisierter
   männlicher Hausmäuse (A. Blüh m). Allerdings ist hier,
   obwohl Kontrolluntersuchungen vorliegen, ein exogener Faktor nicht
   auszuschließen.

   Neuerdings hat A. Bluhm bei männlichen Mäusen durch Behandlung mit
   Ricin eine spezifische Giftüberempfindlichkeit erzeugt. Diese trat
   auch in der F l- und F 2-Generation auf.

   Es ist nun festzustellen, daß diese an Tier und Pflanze gewonnenen
   Ergebnisse von mancher Seite auf die Erbverhältnisse beim Menschen
   übertragen worden sind. Man hat eine ähnliche Schädigung des Erbgutes
   durch exogene Einflüsse angenommen.

   Da es sich um Erschließung eines neuen Gebietes in der
   Erbwissenschaft, und zwar um ein eugenisch außerordentlich wichtiges
   handelt, sind von klinischer Seite her kritische Erwägungen notwendig.
   Allerdings hat der Tierexperimentator den Vorteil, mit großen Zahlen
   und mehreren Generationen rechnen zu können. Mutationen pflegen ja
   erst nach mehreren Generationen aufzutreten. Andererseits schafft der
   Experimentator optimale oder doch annähernd optimale Bedingungen, um
   die Keimzellen durch äußere Reize zu schädigen, etwa durch direkte
   Bestrahlung der Keimzellen oder durch enorme Zufuhr von Giften in den
   Organismus. Der Analogieschluß ist ja zulässig, daß die Erzeugung von
   Mutationen auch beim Menschen möglich sei;

                                  -- 82 --

   wir dürfen jedoch bei exogenen Giftstoffen, also auch bei dem uns hier
   interessierenden Alkohol, einen Vergleich zwischen nichtmenschlichen
   und menschlichen Organismen in Bezug auf die Schädigung der Keimzellen
   nur mit größter Vorsicht ziehen. So ist z. B. eine direkte Schädigung
   der Keimzellen beim Menschen nur durch Röntgenbestrahiung erwiesen.

   Es spricht alles dafür, daß die bei Pflanze und Tier künstlich
   erzeugten Mutationen als weniger komplex aufzufassen sind und deshalb
   offensichtlich leichter entstehen als beim Menschen etwa die
   wahrscheinlich polymer bedingte Psychopathie, Epilepsie und
   wahrscheinlich auch der Schwachsinn.
   
   Beim Menschen kommt außer der chronischen Intoxikation durch Alkohol
   noch eine zweite chronische Vergiftung vor, die sogar ganz besonders
   geeignet ist, die Frage der Keimschädigung, jedenfalls für die
   F1-Generation, zu untersuchen: Der Morphinismus. Hier lassen sich, wenn
   man vorsichtig vorgeht, mit der Sicherheit eines Experiments Fälle
   zusammentragen, bei denen die Epoche des Morphinismus scharf
   abgegrenzt ist und überdies deutliche Schädigungen der
   Sexualfunktionen bestehen. Bei etwa 3500 Morphinisten habe ich bisher
   etwa 200 Kinder ermittelt, deren Väter sich z. Zt. der Zeugung im
   Morphinismus befanden. Diesen Kindern steht zum Vergleich etwa die
   Hälfte aus derselben Ehe, jedoch nicht im Morphinismus gezeugten
   Kinder gegenüber. Ein Unterschied zwischen beiden Kindergruppen
   besteht nicht. Psychopathie ist sehr häufig, und zwar handelt es sich
   meist um denselben Psychopathentyp wie beim Erzeuger, so daß dominante
   Vererbung der

                                  -- 83 --

   Psychopathie wahrscheinlich ist; jedoch keine in der F1 sich
   manifestierende Neuentstehting minderwertiger Erbanlagen.

   Weibliche Morphinisten konzipieren sehr selten; jedoch ist eine
   Konzeption selbst dann möglich, wenn die Menstruation Monate oder
   Jahre vorher ausgesetzt hat. Wird der Morphinismus während der
   Schwangerschaft fortgesetzt, so können nach der Geburt beim Kinde,
   besonders wenn die Mutter nicht stillt, Entziehungserscheinungen
   auftreten, an denen ein Teil der Kinder stirbt. Bleiben die Säuglinge
   leben, so ist späterhin nichts Sicheres nachweisbar, was für Frucht-
   oder Keimschädigung spricht. Bisher wurden 36 morphinistische Mütter
   untersucht. Die Erhebungen über Morphinistennachkommen werden
   fortgesetzt und demnächst veröffentlicht.
   
    Ich komme auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zurück.
   Der in Betracht kommende Passus lautet: "Ferner kann unfruchtbar
   gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet." Dem Sinn des
   Gesetzes nach können nur solche schweren Formen gemeint sein, die auf
   dem Boden einer minderwertigen Erbanlage entstanden sind. Der
   Häufigkeit der Anlageanomalie nach handelt es sich um Psychopathie,
   angeborenen Schwachsinn, erbliche Epilepsie und vereinzelt um
   manisch-depressive oder schizophrene Anlage. Soweit ausgesprochene
   Geisteskrankheit mit schwerem Alkoholismus kombiniert auftritt, fällt
   es nicht schwer, sich für Sterilisierung auszusprechen. Zur Diskussion
   stehen dagegen die Fälle, bei denen sich schwerer Alkoholismus oder
   gar das Krankheitsbild des chronischen Alkoholismus auf dem Boden
   einer Psychopathie entwickelt hat, oder sogar ohne Psychopathie. Die
   Schwere der Psycho-

                                  -- 84 --

   pathie braucht nun in keinem direkten Verhältnis zur Schwere des
   Alkoholismus zu stehen. Einerseits kann die Psychopathie so schwer
   sein, daß sich, verbunden mit Alkoholintoleranz, gar kein schwerer
   Alkoholismus entwickelt; andererseits kann sich gerade bei
   körperlicher und psychischer Robustheit, verbunden mit erheblicher
   Alkoholtoleranz, schwerer chronischer Alkoholismus herausbilden. Ich
   konnte nachweisen, daß ein erheblicher Teil der
   Delirium-tremens-Kranken aus der Nachkriegszeit weder phäno- noch
   genotypisch eine psychopathische Anlage erkennen läßt. Bei diesem ist
   der gewohnheitsmäßige Alkoholmißbrauch teils milieubedingt, teils
   Ausdruck eines zyklothymen Temperaments. Dieses wird man jedoch nicht
   als psychopathische Anlageanomalie, sondern als eine noch normale
   Temperamentsspielart auffassen. Eine Häufung von manischdepressiven
   Erkrankungen findet sich nämlich in den Familien dieser Trinker nicht.
   Die F 1-Generation weist keine Häufung von Minderwertigen auf. Man
   wird also diese Gruppe von Trinkern nicht sterilisieren.
   
   Zu erörtern, ob Sterilisierung in Betracht kommt, sind jedoch Fälle
   von schwerem Alkoholismus mit ausgesprochener psychopathischer Anlage.
   Der Gesetzgeber fordert nicht das Vorliegen von chronischem
   Alkoholismus, dessen Krankheitsbild ja scharf umrissen ist, sondern es
   genügt schwerer Alkoholismus, also auch zeitweiliger. Bei diesen
   Trinkern entscheidet nun nicht allein die Schwere des Alkoholismus,
   sondern auch, ja sogar ganz besonders, die Schwere der
   psychopathischen Anlage. Manifestiert sich diese phänotypisch sehr
   deutlich und ist sie überdies genotypisch nachweisbar durch eine
   Häufung von Psychopathen in der Fa-

                                  -- 85 --

   milie, insbesondere von psychopathischen Trinkern, so wird man sich
   für Unfruchtbarmachung aussprechen.

   Es liegt hier also der einzige Fall im Gesetz vor, wo die
   Psychopathie, allerdings im Zusammenhang mit schwerem Alkoholismus,
   als Erbkrankheit im Sterilisierungsgesetz bewertet werden kann.

   In Analogie zum schweren Alkoholismus hätte der Gesetzgeber auch den
   Morphinismus, wenn phäno- und genotypisch schwere Psychopathie
   vorliegt, in das Gesetz einbeziehen können. Ich halte dies jedoch
   nicht für notwendig. Die Zahl der Morphinisten ist in Deutschland sehr
   gering; auf 10000 Erwachsene entfällt nur ein Morphinist. Die
   Fruchtbarkeit ist, wie sich aus meinem Material von etwa 2000 in
   dieserHinsicht exakt erfaßten ergibt, äußerst gering. Viele
   Morphinisten sterilisieren sich sozusagen selbst, und zwar toxisch.
   
   Mit dem Alkoholismus ist in das Gesetz die Psychopathie eingeführt
   worden. Hinsichtlich des Erbgangs der Psychopathie stehen wir noch im
   Beginn exakter Erhebungen. Über chronischen Alkoholismus und
   Morphinismus, die uns hier ja an erster Stelle interessieren, liegen
   jedoch schon Untersuchungen vor. Unter den Brüdern chronischer
   Alkoholisten fand ich gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch bei 22
   Prozent. Unter den Vätern bei 47 Prozent, also eine deutliche Häufung,
   die sich, natürlich sehr viel geringer, auch bei den Schwestern und
   Müttern ergab. Dagegen fand sich Morphinismus außerordentlich selten.
   Andererseits trat bei den Geschwistern der Morphinisten 4 Prozent und
   bei den Eltern 3 Prozent Morphinismus auf, also eine deutliche Häufung
   im Vergleich zu dem seltenen

                                  -- 86 --

   Vorkommen in der Bevölkerung. Es ist nun beachtenswert, daß sich in
   diesen Familien, trotz häufiger Psychopathie, chronischer Alkoholismus
   selten vorfindet. Dies erklärt sich durch die Verschiedenartigkeit der
   Psychopathieformen bei beiden Suchten. Es gibt keine Anlage zum
   Süchtigwerden schlechthin; vielmehr bestehen, jedenfalls für diese
   beiden Suchten, verschiedenartige psychopathische Konstitutionstypen.
   

   Beim chronischen Alkoholismus sind es vor allem die erregbaren,
   reizbaren, explosiblen Psychopathen; seltener kommen die hyperthymen
   und depressiven vor. Gut abgrenzbar sind noch die schizoiden
   Alkoholiker Binswangers und die trinkenden Vagabonden, die
   Bonhoeffer beschrieb. Gelegentlich lassen sich auch Willensschwache 
   und Pseudologen gut herausheben. Recht häufig sind
   Mischformen der erwähnten Typen oder typologisch nicht Einzureihende.
   Der Vollständigkeit halber sei noch auf Epilepsie, Schwachsinn und auf
   manisch-depressive und schizophrene Anlage verwiesen.

   Die Persönlichkeitsstruktur der Morphinisten ist sehr viel
   komplizierter, jedenfalls anders, als die der Alkoholisten. Darauf
   kann hier nicht eingegangen werden.
   
   Bei schwerem Alkoholismus der Frau ist sehr viel eher zu sterilisieren
   als beim Mann, da er hier fast immer mit einer erheblichen
   psychopathischen Anlage einhergeht. Bei den Trinkerinnen der  Charité
   ergab sich sehr oft ein trinkender Vater und Häufung von Alkoholismus
   und anderen Psychopathiefällen in der Familie. Oft wurde als Ehegatte
   ein Trinker gewählt. Gerade bei Trinkerinnen wird man ja das Moment
   der schlechten Aufzucht der Kinder bei

                                  -- 87 --

   Erörterung der Sterilisierung nicht außer acht lassen dürfen und etwa
   so veranschlagen wie bei weiblichen Schwachsinnigen. Hervorzuheben
   ist, daß trotz körperlicher Schwäche und grazilem Körperbau große
   Alkoholtoleranz bestehen kann. Recht häufig kommt als psychopathische
   Eigenschaft triebhafte Unruhe vor, so daß man hier von einem sucht­
   mäßigen Mißbrauch des Alkohols sprechen muß.

   Anhang Die Technik der Unfruchtbarmachung

                             von G. A. WAGNER.

   Handelt es sich um die Unfruchtbarmachung zum Zwecke der Verhütung
   erbkranken Nachwuchses, dann kommen ausschließlich solche Methoden in
   Frage, welche zu einer dauernden Unfruchtbarkeit führen. Nur in
   seltenen Fällen könnte die zeitweilige Unfruchtbarmachung in Betracht
   gezogen werden. Hätte z. B. ein vollkommen gesunder Mann eine Frau,
   die erbkrank und damit (Üträgerin einer Erbkrankheit ist, und
   bestände bei dieser Frau eine Gegenanzeige gegen einen operativen
   Eingriff, dann sollte, um Nachwuchs aus dieser erbkranken Ehe zu
   verhindern, der Ehemann unfruchtbar gemacht werden dürfen,
   vorausgesetzt, daß mit Sicherheit angenommen werden kann, daß ein
   außerehelicher Verkehr der Frau ausgeschlossen ist. Ginge nun dieser
   Mann später eine zweite Ehe ein, dann müßte die Möglichkeit bestehen,
   daß er sich weiter fortpflanzt. Nach dem jetzigen Gesetz aber ist die
   Unfruchtbarmachung eines Gesunden, auch die zeitweilige, nicht
   zulässig.
blog/alkohol_und_eugenik_im_nationalsozialistischen_deutschland.txt · Zuletzt geändert: 2023-10-21 18:19 von sax